Teilnehmende Intervention nach
§ 1 KJHG und Hilfen entspr. § 2 KJHG
|
|
Wir greifen im Lebensumfeld konstruktiv ein. Umfang und Auswirkung hängen davon ab,
wie der Rahmen im Zusammenwirken miteinander gestaltet werden kann. Dies ist einmal
abhängig vom Arbeitsziel und wird zum Anderen bestimmt von den unter Umständen auch
noch zu entwickelnden Mitwirkungsmöglichkeiten der Beteiligten in Familie und
Umfeld.
|
|
Ziele:
|
Entwicklung erzieherischer Kondition = Ausdauer
|
Förderung erzieherischer Kompetenz der Eltern
|
Entwicklung sozialer Kompetenz beim Kind
|
Bewusstmachung und Anwendung vorhandener Ressourcen
|
Entwicklung ökonomischer Erziehung
|
Krisenmanagement, Konfliktmanagement
|
|
Methode:
|
Warming-up- und Beobachtungsphase
|
Klare Zielvorgabe (max. 90 Minuten Krisenintervention)
|
Intervention in Lebenssituationen
|
Kooperation mit Kind/Jugendlichem/Familie
|
Einbeziehung des sozialen Umfeldes und dessen Erhalt (Schule, Verein, soziale
Einrichtungen u.a.)
|
Beeinflussung systemischer Bedingungen
|
Visualisierte Strategien
|
Computerprogramme
|
|
|
Wir stehen Ihnen auch im Rahmen von Privatvereinbarungen zur Verfügung. Wir sind
aber ebenso Vertragspartner von Jugendämtern und Gerichten.
|