Teilnehmende Intervention nach
§ 1 KJHG und Hilfen entspr. § 2 KJHG
 
Wir greifen im Lebensumfeld konstruktiv ein. Umfang und Auswirkung hängen davon ab, wie der Rahmen im Zusammenwirken miteinander gestaltet werden kann. Dies ist einmal abhängig vom Arbeitsziel und wird zum Anderen bestimmt von den unter Umständen auch noch zu entwickelnden Mitwirkungsmöglichkeiten der Beteiligten in Familie und Umfeld.
 
Ziele:
Entwicklung erzieherischer Kondition = Ausdauer
Förderung erzieherischer Kompetenz der Eltern
Entwicklung sozialer Kompetenz beim Kind
Bewusstmachung und Anwendung vorhandener Ressourcen
Entwicklung ökonomischer Erziehung
Krisenmanagement, Konfliktmanagement
 
Methode:
Warming-up- und Beobachtungsphase
Klare Zielvorgabe (max. 90 Minuten Krisenintervention)
Intervention in Lebenssituationen
Kooperation mit Kind/Jugendlichem/Familie
Einbeziehung des sozialen Umfeldes und dessen Erhalt (Schule, Verein, soziale Einrichtungen u.a.)
Beeinflussung systemischer Bedingungen
Visualisierte Strategien
Computerprogramme
 
 
Wir stehen Ihnen auch im Rahmen von Privatvereinbarungen zur Verfügung. Wir sind aber ebenso Vertragspartner von Jugendämtern und Gerichten.
Rheinbrücke: Symbol für Teilnehmende Intervention