Unser Angebot:
 
Unser Angebot nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz entwickeln wir ständig weiter, um Ihnen Hilfe und Unterstützung bei Erziehungs-, Verhaltens- und Entwicklungsproblemen in der Familie und ihrem Umfeld zu geben. Wir senden Ihnen auf Anfrage gern ausführliche Informationen zu.
 
Schwerpunkt: Teilnehmende Intervention, Krisenintervention, Konfliktmanagement
 
Soziale Gruppenarbeit nach § 29 KJHG
Erziehungsbeistandschaft nach § 30 KJHG
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) nach § 31 KJHG
 
Begleiteter Umgang nach §1684 Abs.4 BGB; § 1685 Abs.3 BGB
 
Umgangspflegschaften nach §1684 Abs. 3 BGB
Vormundschaften nach § 1779 BGB
Verfahrensbeistandschaft gem. § 158 FamFG
 
Informationsveranstaltungen und Vorträge zu pädagogischen Themen
 
 
Grundsätzlich können Sie mit uns einen privaten Beratungsvertrag abschließen, aber auch Ihr örtliches Jugendamt ist für erzieherische Hilfen zuständig und übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag entstehende Kosten.
 
 
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