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Anträge für eine Betreuung können über die Betreuungsstellen der Kreise, Städte und
Gemeinden gestellt werden, wenn die Notwendigkeit für eine Unterstützung gesehen wird.
Grundsätzlich gilt eine psychische Belastung als Antragsvoraussetzung.
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Wir arbeiten für die Amtsgerichte Duisburg, Düsseldorf, Krefeld, Moers und Rheinberg.
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Vergütung: Der Kostenrahmen ist durch gesetzliche Regelung pauschaliert.
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Wir stehen aber auch im Rahmen einer privaten Vertragsvereinbarung zur Verfügung.
Der Umfang der Leistung wird vertraglich festgelegt.
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