Begleiten und Betreuen gem. § 1896 BGB
(Rechtliche Betreuung)
 
Wir begleiten Sie und Ihren Angehörigen bei Geschäften des täglichen Lebens und persönlich.
 
Wir erledigen die erforderlichen Amtsgänge und planen für Sie, damit auch weiterhin ein gemeinschaftsfähiges Leben möglich bleibt.
 
Betreuungsfelder werden durch das Amtsgericht festgelegt, z.B.:
 o Gesundheitsfürsorge
 o Vermögenssorge
 o Behördenangelegenheiten
Niederrheinische Landschaft: Symbol für Begleiten und Betreuen
 
Anträge für eine Betreuung können über die Betreuungsstellen der Kreise, Städte und Gemeinden gestellt werden, wenn die Notwendigkeit für eine Unterstützung gesehen wird. Grundsätzlich gilt eine psychische Belastung als Antragsvoraussetzung.
 
Wir arbeiten für die Amtsgerichte Duisburg, Düsseldorf, Krefeld, Moers und Rheinberg.
 
Vergütung: Der Kostenrahmen ist durch gesetzliche Regelung pauschaliert.
 
Wir stehen aber auch im Rahmen einer privaten Vertragsvereinbarung zur Verfügung. Der Umfang der Leistung wird vertraglich festgelegt.