Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshilfe
nach § 30 ff. KJHG
 
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung der Entwicklungsprobleme möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
 
Wir begleiten und lotsen Sie als Familie durch den Erziehungsalltag. Wenn notwendig, übernehmen wir in Absprache mit Ihnen das Ruder, damit wir gemeinsam auf Kurs bleiben.
 
Wir orientieren uns an einem gemeinsamen Ziel, das vorher mit allen Beteiligten in Einzelgesprächen erarbeitet wird. Jeder Einzelne ist bedeutungsvoll und somit auch seine Haltung und Meinung zum Reiseziel. Die "Strapazen" der Reise sind so besser zu ertragen, und wir wissen, was wir uns zumuten können. Dabei sollen Kurs und Weg niemandem aufgedrängt werden.
 
Wir stehen Ihnen als Partner zur Seite und begleiten Sie, um Sie dabei zu unterstützen, dass Ihr Kind zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit wird.